hallo leute ,
blickt jemand von euch die nr.3 auf seite 81 im gk buch.
Wenn ja dann helft mir bitte...
Alle 69 Mitglieder des Bundesrates sind gleichzeitig Mitglieder einer Landesregierung. Wer von den Regierungsmitgliedern in den Bundesrat entsandt wird, das entscheidet die Regierung selbst. Jedes Land kann nur so viele ordentliche Mitglieder für den Bundesrat benennen, wie es dort Stimmen hat. Die übrigen Mitglieder der Landesregierungen werden üblicherweise zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt. In der Praxis gehören dann alle Regierungsmitglieder dem Bundesrat an. Da die Geschäftsordnung des Bundesrates den stellvertretenden Mitgliedern dieselben Rechte wie den ordentlichen einräumt, sind alle etwa 170 Benannten praktisch gleichberechtigt.
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